Betreuung nach dem ASiG
Mittelständische Betriebe sind laut der EU-Richtlinie 89/391 dazu verpflichtet, für die Mitarbeiter eine dauernde arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung anzubieten.
Der Umfang richtet sich nach der Gefahrenklasse und der Mitarbeiterzahl des Betriebes.
Innungsbetriebe haben die Möglichkeit, diese Betreuung auf Grund eines entsprechenden Rahmenvertrages kostengünstig zu ordern.