Sonderparkerlaubnis für Handwerkerfahrzeuge
Nach langen, intensiven Gesprächen mit dem Ordnungsamt Dresden konnte eine konkretisierte Parkerleichterung für Betriebsfahrzeuge vereinbart werden.
Diese Parkerleichterung ist an Parameter wie Umfang, Planbarkeit und Dauer der Arbeiten gebunden und soll beim zeitlich begrenzten Einsatz von kleineren Servicefahrzeugen, eben bei "dringenden Reparaturen", greifen.
Hier geht es zur Beantragung der Sonderparkerlaubnis. Dort finden Sie auch den Kontakt, den Antrag und alle weiteren wichtigen Informationen.